AKTUELL
Regierungspräsidentin Gisela Walsken; Aktuelles aus der Praxis der Stiftungsbehörde (Bezirksregierung Köln); Begründungen, bitte; Fundraising 2012; Stiftungsrechts-Kommentar = neu; Erbschaftsteuer = verfassungswidrig?
ACHTUNG: Treuhänderische Stiftungen: Keine Erlaubnispflicht nach KWG - BaFin-Schreiben vom 09.06.2011; es wird (leider) weiter diskutiert! Unternehmensnachfolge mit Stiftungen; Mündelsichere Anlage?; Familienstiftung: Bemerkenswerter Aufsatz mit Kommentar von Olaf Henß; "Politik"- Forderung: Keine Diskriminierung von Stiftungen bei Haftungserleichterungen
Vermögensverwaltung; Winheller: „Stiftungsmodelle“ im Grenzbereich; Henß: Treuhandstiftungen und Abgeltungssteuer; Funken: Stiftungswesen; Miserior: Erbschaftsmarketing;
Das Buch zu diesem Portal
Das Buch "Die Stiftung in der Beraterpraxis"
widmet sich den Praxisfragen des Stiftungsrechts. Mehr zu dem Buch finden Sie hier.
Handbuch des internationalen Stiftungsrechts
Das "Handbuch des internationalen Stiftungsrechts"
gibt einen praxisbezogenen Überblick über wesentliche Fragen des Stiftungswesens. …mehr
Dr. K. Jan Schiffer
Stiftungsrecht: Dr. K. Jan Schiffer ist Rechtsanwalt nicht nur für Stiftungsrecht, sondern Wirtschaftsanwalt und das seit 1987. Er berät vor allem Stiftungen, Familienunternehmen, Verbände, …mehr
Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk
Seit 50 Jahren engagiert sich das Bundeswehr-Sozialwerk e.V. (BwSW) für Familien, Kinder und Jugendliche, Senioren, Behinderte, Einkommensschwache und Kinderreiche– besonders für Bedürftige und Benachteiligte in Notsituationen, oft als Folge eines Auslandseinsatzes.
Die Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk unterstützt und sichert dieses Engagement nachhaltig. Stifter und Zustifter können zu Lebzeiten oder durch Testament/Erbvertrag Vermögenswerte in die Stiftung einbringen. Dieses Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Durch seine Erträge sichert es die Finanzierung des sozialen Engagements des Bundeswehr-Sozialwerk e.V. für Angehörige der Bundeswehr und deren Familien bzw. Hinterbliebenen. Die Stiftung ist gemeinnützig und mildtätig: Sie finanziert Projekte der Jugend- und Behindertenarbeit des Bundeswehr-Sozialwerks e.V. und leistet Einzelhilfen an Bedürftige in der großen Bundeswehr-Familie, so auch an Verletzte und Verwundete sowie an Angehörige Verstorbener und Gefallener. Damit kann die soziale Arbeit des Vereins langfristig und effektiv ergänzt werden.
Am 18. April 2008 war es endlich so weit: Die Gründung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ wurde rechtkräftig.
In Vertretung des Präsidenten der Bezirksregierung Köln, Hans Peter Lindlar, überreichte Abteilungsdirektor Dr. Robert Becker bei einem Festakt auf der Bonner Hardthöhe die Urkunde zur Errichtung der „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ vom 14. April 2008 zunächst an den Schirmherrn des Bundeswehr-Sozialwerks e.V. (BwSW), Bundesminister der Verteidigung Dr. Franz Josef Jung. In Anwesenheit seiner Frau Beate Jung, Schirmherrin der „Aktion Sorgenkinder in Bundeswehrfamilien des Bundeswehr-Sozialwerks e.V.“ händigte er diese Stiftungsurkunde dem Bundesvorsitzenden des BwSW, Oberst a.D. Siegfried Stief, aus.
Nach zweijähriger Vorarbeit verfügt das BwSW fortan über eine eigene, rechtlich selbständige, gemeinnützige Dachstiftung, die inzwischen weitere rechtlich nicht selbständige Stiftungen und Stiftungsfonds aufgenommen hat: Torsten-Gauger-Stiftung, Elfie-Wörner-Stiftung, Stiftung Deutscher Anteil des I. DEU/NDL Korps, Mehl'sche Stiftung, Stiftungsfonds Eheleute Hoffstetter, Stiftungsfonds Zahngold (W. Mennemann), Stiftungsfonds Annelie Rupp. Die „Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk“ verfolgt das Ziel, das BwSW ideell und materiell zu unterstützen, Bedürftigen effektive und unbürokratische Hilfen zu leisten und den Verein auf eine dauerhaft breitere finanzielle Grundlage zu stellen.
Kontakt
Stiftung Bundeswehr-Sozialwerk
Ollenhauerstr. 2
DE-53113 Bonn
Tel.: 0228-377 37 401
Email: stiftung(at)bundeswehr-sozialwerk.de
Home: www.bundeswehr-sozialwerk.de/stiftungen
Konto für Spenden und Zustiftungen
Sparkasse KölnBonn
Konto: 190 160 5178
BLZ: 370 501 98





