(03.04.3012 mit Ergänzung vom 05.04.2012 am Ende)
Die Angelegenheit mit unseren drei deutschen Steuerfahndern wird zunehmend unübersichtlich. Versuchen wir einen Blick auf den gegenwärtig aus der Presse bekannten Sachstand, denn das Thema "CD" spielt bekanntlich nicht nur über liechtensteinische Stiftungen auch in die Stiftungswelt hinein!
Bundesfinanzminister Schäuble und der Generalsekretär der FDP Döring haben mit Verständnis für Schweizer Haftbefehle gegen die deutschen Steuerfahnder reagiert. Andere Politiker wie Peer Steinbrück haben sich hingegen sehr kritisch geäußert.
Den Steuerfahndern wirft die unabhängige (!) Schweizer Justiz "Gehilfenschaft zu wirtschaftlichem Nachrichtendienst" und "Verletzung des Bankgeheimnisses" vor, so berichtet etwa Leyendecker am 03.04.2012 (9:56 Uhr) auf www.sueddeutsche.de ("Warum die Schweizer Justiz" den deutschen Druck macht").
Die Fahnder hatten nach langen Verhandlungen (für die NRW-Landesregierung!) eine CD mit den Namen von über 1.000 mumaßlichen deutschen Steuerhinterziehern, die Kunden einer Schweizer Bank waren,für 2,5 Mio. Euro angekauft. Dazu war damals in der Fachwelt umstritten, ob der Zweck die MIttel heilige, um Steuerhinterzieher zu belangen. Von Staatsnotwehr und anderem war die Rede, wie sich im www. leicht nachlesen läßt.
Bevor die CD 2010 gekauft wurde, so berichtet beispielsweise Leyendecker, hatte unser Bundesfinanzministerium festgestellt, dass sich die Beamten bei dem Ankauf nicht strafbar machten. Die Daten könnten auch in Strafverfahren verwendet werden. Eine Entscheidung des BVerfG vom 09.11.2010 hat diese Rechtsauffasung gestärkt.
In der Schweiz sieht man aber nun mehr als nur einen Ankauf. Man sieht den Verdacht von Aufträgen zum Ausspionieren von Informationen der betroffenen Bank, deren Daten sich auf besagter CD befinden. Ein solches Ausspionieren wäre nach Schweizer Recht strafbar. In dienstlichen Erklärungen, so etwa Leyendecker, haben die drei Steuerfahnder allerdings betont, die Initiative sei immer von dem Mittelsmann ausgegangen, zu dem man Kontakt gehabt habe und über den der Ankauf der CD gelaufen sei. Man sei nur auf die Angebote eingegangen. Besagter Mittelsmann hat in der Haft Selbstmord begangen.
Die Steuerfahnder sollen angeblich, so Leyendecker, in einem internen Vermerk Belastendes über den Ablauf des Informationserwerbs geschrieben haben. Die Schweizer Justiz bezieht sich nach dem Artikel wohl u. a. darauf, dass man eine Power-Point-Präsentation erhalten habe, die die mutmaßliche Beihilfe von Bankangestellten belegte. Auf solche Informationen sollen die Fahnder gedrängt haben.
Es geht nun wohl in dem Schweizer Rechtshilfeersuchen zu den Haftbefehlen darum, dass die Fahnder in Deutschland in Anwesenheit eines Schweizer Strafverfolgers vernommen werden.



