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11.06.2011Destinatärbesteuerung bei Familienstiftungen und Rechtsmethodik - Teil II

Von: Olaf Henß

www.stiftungsrecht-plus.de ist bevor allem auch ein Forum, in dem frau/man mitwirken und sich äußern kann. Fachliche Diskussionen bringen uns gerade durch meinungsvielfalt neue Erkenntnisse. So freuen wir uns immer sehr über Zuschriften und Anmerkungen. Hier ist eine weitere Anmerkung von Dr. Olaf Henß, einem treuen Leser und Mitwirkenden, den wir durch seine zahlreichen Fachbeiträge alle kennen.

Ebenso, wie wir Herrn Kesseler auf die Kommentierung seiner Äußerungen in dieiem Forum aufmerksam gemacht haben, um seine Reaktion zu hören und hier ggf. zu veröffentlichen, werden wir natürlich auch versuchen, Herrn Hartmann zu kontaktieren.

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Lieber Kollege Schiffer,

der Mangel an Rechtmethodik bei Herrn Kessler ist schon beachtlich, wird allerdings bei weitem übertroffen durch die abstruse Logik in der Besprechung des gleichen BFH-Urteils durch Herrn Regierungsdirektor Hartmann (ErbStB 2011, Heft 4, S. 93f.).

Aus dem Umstand, dass die Einkommensteuerpflicht der Ausschüttungen ebensowenig zwingend einer zusätzlichen Schenkungsteuerpflicht dieses Vorgangs entgegensteht wie die Tatsache, dass der BGH Stiftungsleistungen zivilrechtlich nicht als Schenkungen einordnet, und ohne jede Auseinandersetzung mit den in der Literatur (u. a. von Ihnen in BBEV 2007, S. 263 (266)) dagegen vorgebrachten Argumenten, folgert er: "Einschlägige Einnahmen der Destinatäre unterliegen folglich einer Doppelbesteuerung".

Abstrakt formuliert lautet seine logische Schlußfolgerung: "Was nicht unmöglich ist, gibt es auch." Wenn man diesen unsinnigen Satz seiner Argumentation zu Grunde legt, kann man folgerichtig jeden Unsinn ableiten, was er dann auch gleich demonstriert. So versteigt er sich zu der Behauptung, dass das Unterlassen der Anzeige der "Ausschüttungen" als Schenkungen bei der Schenkungsteuerstelle sowohl bei der Stiftung als auch bei den Leistungsempfängern den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) erfüllt.

Man hat den Eindruck, Herr Hartmann möchte Familienstiftungen mit allen Mitteln verunsichern/bekämpfen, nottfalls auch unter Verstoß gegen alle Grundsätze einer fairen juristischen Diskussion, von sauberer Rechtsmethodik ganz zu schweigen.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr

Olaf Henß