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Dr. K. Jan Schiffer
Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt. Er berät vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr
19.01.2010Entscheidung ohne Begründung?
Keine Lust und Frust?
Haben Sie so etwas oder etwas Ähnliches auch schon einmal gelesen?
„Entgegen (Zitat aus … Steuerrichtlinien) kommt es für die Beantwortung der Rechtsfrage X nicht auf Y an, sondern auf Z.“
Sie lesen und lesen diese „Begründung“ einer Entscheidung, aber es kommt nichts weiteres zu dieser Behauptung, kein einziges Wort.
Nun, die Vermutung liegt nahe, dass es keine Begründung für diese „Rechtsmeinung“ gibt. Gäbe es eine, die sich irgendwie darstellen lässt, hätte der Autor sie ja angeführt, oder?
Der Gedanke, dass da nur aufgrund eines Vorurteils entschieden wurde (vgl. Zwischenruf vom 15.01.2010), liegt nahe. Oder hatte der Autor einfach keine Lust, seine Meinung und die Entscheidung zu begründen?
Es bleibt die (Frust-)Frage:
Wen soll diese Meinungsäußerung überzeugen?
Wir Juristen vertreten zwar „nur“ Meinungen, aber die haben wir zu begründen, denn wir haben in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, die Adressaten unserer Ausführungen zu überzeugen. Das gilt – nebenbei bemerkt – ganz besonders für Richter.



