AKTUELL
Trends; gGmbH; Pflicht!; Übersicht: Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 21.03.2013; Karneval, ...; "Sozialhilfezugriffsvermeidung"?; Fundraising als Einheitsbrei?, Ein Fall H.?; Grenzen; Der Stiftungszweck bindet; Steueroasen, oh je ...; 3. Bonner Stiftungstag: Schwepunkt Bildung; DSGV-Stiftungsfachtag 2013 in Berlin; Interview: RA T. Franke-Roericht zum Thema Auslandsspendenabzug u.a.; Haftung und Verschulden; Nicht ganz einfach: Beratung; "Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts"; "Irreführendes Halbwissen"; "Frauenquote"; Wasserdicht?; Janitzki zur Verbrauchsstiftung; 11 Fragen an Iris Rodriguez; Eindeutige Bezeichnung einer treuhänderischen Stiftung; Wechsel beim Bundesverband; Finanzmarkt und Honorarberatung; Stiftungskongress-Rückblick; CD und Stiftungen; Macht; Tricks?; Erbschaftsteuerfestsetzungen; Haftung und Verbrauchsstiftung: Gesetzlich geregelt?; Sponsoring und Umsatzsteuer: BMF-Schreiben; Dauertestamentsvollstreckung; Doppelstiftung; Verfassungswidrigkeit der ErbSt ? ; Freie (?) Rücklage; Gestaltungsvorschläge?; OFD Frankfurt - treuhänderischen Stiftung (Kommentar); Nachfolge in Stiftungsorganen
Das Buch zu diesem Portal
"Die Stiftung in der Berater- praxis" widmet sich in der bereits 3. Auflage (Hardcover!) den Praxisfragen zur Stiftung.
Handbuch des internationalen Stiftungsrechts
Das "Handbuch des internationalen Stiftungsrechts"
gibt einen praxisbezogenen Überblick über wesentliche Fragen des Stiftungswesens. …mehr
Dr. K. Jan Schiffer
Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt. Er berät vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr
10.09.2011Treuhänderische Stiftungen und KWG - Die vorerst Letzte
Die die aktuelle Ausgabe 3/2011 der npoR (Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen) ist soeben erschienen. Sie können die Ausgabe hier abrufen.
Die Ausgabe enthält u.a. einen ausführlichen Beitrag von Matthias Pruns und mir zur Genehmigungspflicht der Vermögensverwaltung unselbständiger Stiftungen nach dem KWG. Dort haben wir die aus unserer Sicht entscheidenden rechtlichen Argumente aufbereitet. Wir danken der Redaktion der Zeitschrift und insbesondere Frau Prof. Dr. Weitemeyer und Herrn Dr. Gregor Roth für die Möglichkeit und die freundliche Zusammenarbeit. Es war zeitlich wie immer knapp!
Lesen Sie und schreiben Sie, wenn Sie Lust und Zeit haben, Ihre Anmerkung.



