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"Die Stiftung in der Berater- praxis" widmet sich in der bereits 3. Auflage (Hardcover!) den Praxisfragen zur Stiftung.

Handbuch des internationalen Stiftungsrechts

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Dr. K. Jan Schiffer

Dr. K. Jan Schiffer ist Wirtschaftsanwalt. Er berät vor allem Familienunternehmen, Stiftungen, Verbände, staatliche Stellen, …mehr

20.11.2011Von Werten

Von: K. Jan Schiffer

Ein Blick über den Tellerrand ist bekanntlich in vielerlei Hinsicht ausgesprochen nützlich und ganz besonders wohl für Juristen. Die Beschäftigung mit gemeinnützigen Themen eröffnet hier immer wieder tolle Einblicke. So bin ich heute auf eine absolut lesenwerte Ausarbeitung von Prof. Dr. Ladenthin, Bonn, gestoßen, der Lehrer ausbildet.

Die Ausarbeitung finden Sie hier. (Keine Sorge , es sind nur vier Seiten, aber die haben es in sich.)

Lassen Sie mich hier für Sie als Anregung zum Lesen nur einige Sätze zitieren (Prof. Dr. Volker Ladenthin: Vom Wert der Werte - Werten lehren!)

  • Während in der Wirtschaft Milliarden-Werte vernichtet werden, versucht die Schule die Rettung der Werte! – Ist das Zufall? Ironie der Geschichte? Oder die List der Vernunft? Gegen den Zufall spricht viel – für die List der Vernunft wenig. Vielmehr ist „Werten lernen“ ein altes Thema der Pädagogik (und der Ethik).
  •  Wir wollen immer das für uns Wertvolle! Leben heißt dann die Freiheit nutzen, heißt „werten“. Wenn wir handeln, werten wir: Wir bevorzugen etwas und lehnen dadurch etwas anderes ab. Wir bewerten etwas und werten auf diese Art. Werten kann man also gar nicht lernen (weil man Freiheit nicht lernen kann), sondern um lernen zu können, müssen wir schon immer etwas bewertet haben.
  • Die Banker – um die aktuelle Lage noch einmal aufzugreifen – haben zwischen Sicherheit undGewinnmaximierung falsch gewertet. Sie hätten es besser wissen können und dann richtig werten müssen.
  • Werten ist also eine aktive geistige Handlung mit massiven praktischen Folgen. Wer wertet, entscheidet sich.
  • Die pädagogische Frage lautet also: „Wie lernt man das richtige Werten?“

Neugierig geworden durch diese rein subjektive Auswahl? Dann lesen Sie doch selbst!

Als Anwalt möchte ich mit Blick darauf, dass wir Juristen das (Be-)Werten zum Beruf gewählt haben, gerne auf zwei Punkte hinweisen:

1. Wir haben stets selbst zu bewerten und nicht andere Meinungen nachzuerzählen und seien diese Meinungen auch vom BGH, BFH oder BVerfG. (Überzeugen uns deren Wertungen im konkreten Fall?)

2. Mit Blick auf die Folgen unserer Bewertungen (etwa in Form von Urteilen) müssen wir nach meiner Erfahrung vor allem immer wieder daran arbeiten, unsere Wertungen für die Betroffenen überzeugend zu begründen. Ich werde darauf in Kürze hier noch einmal ausführlicher zurückkommen, verweise aber auch auf die Bemerkungen, die Sie hier, hierhier und hier nachlesen können