Professorenentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020
Die Stiftungsrechtsreform zieht sich hin. Der bereits vor geraumer Zeit angekündigte Referentenentwurf sollte eigentlich im Frühjahr 2020 erscheinen. So hieß es jedenfalls noch im November letzten Jahres. Aktuell warten wir aber noch immer.
Erschienen ist dafür aber jüngst als Beilage zur Ausgabe 10/2020 der „ZIP – Zeitschrift für Wirtschaftsrech“ ein „Professorenentwurf zur Stiftungsrechtsreform 2020“.
Insgesamt elf im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht ausgewiesene Professor*innen, unter Ihnen etwa Burgard, Hüttemann , Rawert und Weitemeyer, haben darin die von ihnen ausdrücklich begrüßten Bestrebungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht zu einer möglichst bundeseinheitlichen abschließenden Regelung des Stiftungszivilrechts aufgegriffen und weiterentwickelt. Die Autor*innen wollen aber ausweislich der Einleitung des Entwurfs ausdrücklich einen Gegenentwurf vorlegen. Bewährte Regelungen des bestehenden Stiftungszivilrechts wollen sie „behutsam“ und nur dort anpassen, wo es nötig erscheint. Aus ihrer Sicht bisher kaum berücksichtigten kritischen Stimmen zu dem Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll nun nachgegangen werden. Sie greifen dabei auch Themen auf, die im Diskussionsentwurf ignoriert wurden (Stiftungsregister). Dafür lassen sie zweifelhafte Regelungsgegenstände des Diskussionsentwurfs wie etwa solche zum „Wesen der Stiftung“ aus.
Tatsächlich war der Diskussionsentwurf der Bund-Länder-Arbeitsgruppe trotz mancher berechtigter Anliegen kein großer Wurf. Er zeichnete sich durch einen Hang zur Überregulierung aus.
Jedenfalls auf den ersten Blick bringt der Professorenentwurf nun erfreulich frischen Wind und dogmatischen „Zug“ in die Diskussion und damit hoffentlich auch in den Reformprozess. Wir werden uns diesen Entwurf nun sehr genau ansehen und unseren Lesern hoffentlich bald eine erste kritische Einschätzung geben können!