Diskussionen zum neuen Stiftungsrecht und zum „Verantwortungseigentum“
Die Diskussionen zum Referentenentwurf des Stiftungsrechts und zur GmbH „in Verantowrtungseigentum“ nehmen an Intensität zu. Das macht auch vor dieser Stiftungsrechtsplattform nicht Halt. Erfreulicherweise haben uns verschiedene Autoren ihre Stellungnahmen dazu zur Verfügung gestellt (siehe etwa hier und hier). Dafür danken wir herzlich wir laden auch alle weiteren Mistreiter ein, an der Diskussion – gerne auch hier – teilzunehmen.
Das Thema ist wichtig.
Das Stiftungsrecht soll in einer bei genauer Betrachtung praktisch und rechtlich nicht haltbaren Form reformiert werden. Letztlich kann die vielfach beklagte Einseitigkeit des Referentenentwurfes nicht verwundern, geht sie doch im Wesentlichen zurück auf die Meinung von Fachleuten aus der Verwaltung. Diesen Fachleuten ist ihre Sichtweise gar nicht vorzuwerfen. Vorzuwerfen ist aber den für den Diskussionsprozess Verantwortlichen sehr wohl, dass in diesem andere Sichtweisen (anders als bei der „2002-er-Reform“) kaum bis gar nicht zu Wort gekommen sind. Dankenswerterweise gibt es den sog. Professorenentwurf , der deutlich zeigt, wie man so einen Gesetzesentwurf passender und angemessener verfassen kann. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist der Gesetzesentwurf zur GmbH „in Verantortungseigentum“. Da scheint sich bedauerlicherweise zu zeigen, dass es doch einige Fragen an die Initiatoren für diesen Gesetzesentwurf und zu deren Auftreten gibt (siehe hier). Ich meine damit ausdrücklich nicht die Wissenschaftler, die diesen Entwurf unterstützen.
Ich bin sehr gespannt, wie es in beiden Fällen weitergeht. Wir werden, soweit möglich, auf weitere Fachbeiträge zu den beiden Themen hinweisen.