Vorstandsverträge und Corona
Uns sind Verträge für Vorstandsmitglieder großer Unternehmen bekannt, in denen z.B. festgeschrieben ist, dass die Vorstandsmitglieder keine Risikosportarten betreiben dürfen, nicht gleichzeitig in demselben Flugzeug reisen dürfen etc.
„Corona“ zeigt uns, dass wir darüber nachdenken sollten, ob wir in Vorstandsverträgen nicht auch bestimmtes risikoerhöhendes Verhalten in C–Zeiten untersagen sollten, etwa den Besuch von Großveranstaltungen.
Denken wir einmal darüber nach.